AGB

§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von
Schnuhz Photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses,
welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des
Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden
keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien
abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst
oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte,
gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder
sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen
Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle
vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom
Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes
oder Zusendung des Auftrages zustande.
Zur Erbringung der Leistung gegenüber dem Auftraggeber wird der Dienst
https://app.kreativ.management genutzt. Dieser bietet insbesondere die Möglichkeit
Stammdaten der betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine
Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation sowie die Möglichkeit direkt über
den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen.
Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ein
Nutzungsvertrag sowie ein – datenschutzrechtlich notwendigen –
Auftragsverarbeitungsvertrag besteht.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des
jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf
den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher
Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit
vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für
Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig
verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung
der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt
zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts
auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im
Format JPEG.
Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung
erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur
Illustration nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber verwenden (z.B. für
Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.)
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich
vereinbart werden.
§3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert
abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur
vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum
des Auftragnehmers.
(5) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so gilt folgende
Storno Zahlungsregelung:
Bis 1 Woche vor vereinbarten Termin: 30% des vereinbarten Honorars.
Ab 1 Woche vor vereinbarten Termin: 100% des vereinbarten Honorars.
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der
Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers
ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem
Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit
größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu
vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen,
Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu
spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen
übernommen werden. Natürlich wird sich Schnuhz Photography in diesem Falle dringend
um einen Ersatzfotografen bemühen.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die
Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr
erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen
vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist
zur Durchführung des Auftrages erforderlich.